Teil des Themas: 💶 Steuern & Gehalt
Pfändungsrechner 2026
Nettoeinkommen und Anzahl der Unterhaltspflichten eingeben. Der Rechner nutzt die offiziellen Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO ab 1. Juli 2026 – dieselben Werte wie die amtliche Pfändungstabelle.
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Stand: Oktober 2026 · Grundlage: § 850c ZPO; Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 80). Fehler gefunden? Melde ihn über das Formular unten – wir korrigieren bestätigte Fehler mit neuem Datum.
So funktioniert's
- Nettoeinkommen eingeben und Zeitraum wählen.
- Anzahl der Personen wählen, denen du gesetzlich Unterhalt gewährst (Ehepartner, Kinder).
- Pfändbaren Betrag und das, was dir bleibt, ablesen.
Wie funktioniert die Lohnpfändung?
Bei einer Lohnpfändung muss der Arbeitgeber den pfändbaren Teil des Nettolohns direkt an den Gläubiger überweisen. Was pfändbar ist, ergibt sich aus § 850c ZPO: Bis zur Pfändungsfreigrenze bleibt das Einkommen geschützt, darüber nur ein Teil – je mehr Unterhaltspflichten, desto mehr bleibt frei.
Die Freigrenzen werden jedes Jahr zum 1. Juli angepasst. Für Unterhaltsforderungen gelten strengere Regeln; hier legt das Gericht den Selbstbehalt fest.
P-Konto: Schutz auf dem Girokonto
Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt automatisch den Grundfreibetrag. Wer Unterhalt zahlt oder Kindergeld erhält, kann sich einen höheren Freibetrag bescheinigen lassen – etwa von einer Schuldnerberatung, dem Arbeitgeber oder der Familienkasse. Kostenlose Hilfe bieten anerkannte Schuldnerberatungsstellen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Pfändungsfreigrenze 2026?
Ab 1. Juli 2026 beträgt der Grundfreibetrag 1.587,40 € netto im Monat. Er erhöht sich um 597,42 € für die erste und um 332,83 € für jede weitere unterhaltsberechtigte Person (bis zu fünf).
Ist alles über der Grenze pfändbar?
Nein. Vom Mehrbetrag bleiben 3/10 für dich, 2/10 für die erste und je 1/10 für jede weitere unterhaltsberechtigte Person frei. Einkommen über 4.866,30 € im Monat ist voll pfändbar.
Gilt das auch für mein Konto?
Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt automatisch mindestens den Grundfreibetrag; höhere Beträge brauchen eine Bescheinigung.


