Teil des Themas: 💶 Steuern & Gehalt
Steuerklassen-Rechner für Ehepaare
Gib beide Bruttogehälter ein. Der Rechner vergleicht das Monatsnetto beider Partner für IV/IV, III/V und V/III mit dem offiziellen Lohnsteuer-Programmablaufplan 2026 – so siehst du, welche Kombination monatlich mehr übrig lässt.
⏳ Steuererklärung 2022: Freiwillige Abgabe nur noch bis 31.12.2026 – danach ist die Erstattung für 2022 verloren. Erstattung schätzen →
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Beispielrechnung
Partner A 4.500 €, Partner B 2.000 € brutto, NRW, ohne Kirchensteuer, keine Kinder: mit III/V 4.488,09 € netto gemeinsam, 140,16 € mehr pro Monat als mit IV/IV (4.347,93 €). Die Jahressteuer ist bei allen Kombinationen gleich – der Unterschied gleicht sich über die Steuererklärung aus.
Stand: Oktober 2026 · Grundlage: BMF-Programmablaufplan Lohnsteuer 2026; §§ 38b, 39f EStG. Fehler gefunden? Melde ihn über das Formular unten – wir korrigieren bestätigte Fehler mit neuem Datum.
So funktioniert's
- Monatliches Bruttogehalt beider Partner eingeben.
- Bundesland, Kirchensteuer, Kinder und Zusatzbeitrag auswählen.
- Netto jeder Kombination vergleichen – die beste ist markiert.
Wann lohnt sich welche Kombination?
IV/IV passt, wenn beide ähnlich viel verdienen: Jeder zahlt ungefähr die Lohnsteuer, die auch nach der Steuererklärung anfällt. III/V lohnt sich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient – der Besserverdienende bekommt in Klasse III die Freibeträge beider, der andere zahlt in Klasse V entsprechend mehr. Monatlich bleibt so meist mehr übrig.
Wichtig: Am Jahresende zählt nur die gemeinsame Einkommensteuer nach dem Splittingtarif. Zu viel gezahlte Lohnsteuer gibt es zurück, zu wenig gezahlte muss nachgezahlt werden. Das Faktorverfahren (IV/IV mit Faktor) verteilt die Steuer genauer und vermeidet hohe Nachzahlungen.
Häufige Fragen
Ist III/V besser als IV/IV?
III/V bringt im Laufe des Jahres mehr Netto, wenn die Einkommen stark unterschiedlich sind (etwa 60/40 oder mehr). Die Jahressteuer ist gleich – abgerechnet wird in der Steuererklärung, wo III/V oft zu einer Nachzahlung führt.
Müssen wir mit III/V eine Steuererklärung abgeben?
Ja. Ehepaare mit III/V (oder IV mit Faktor) sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.
Wie wechseln wir die Steuerklasse?
Online über ELSTER oder mit dem Antrag beim Finanzamt. Seit 2024 ist ein Wechsel mehrmals im Jahr möglich.
Lohnt sich III/V vor Elterngeld oder Arbeitslosigkeit?
Für Elterngeld und Arbeitslosengeld zählt das Netto nach Steuerklasse – die günstigere Klasse für den betroffenen Partner kann die Leistung erhöhen. Es gelten aber Fristen und Prüfungen; vorher bei Elterngeldstelle bzw. Agentur für Arbeit erkundigen.



