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Tools / Pflegeheim-Eigenanteil-Rechner 2026 (§ 43c SGB XI)

Teil des Themas: 👶 Familie & Kinder

Pflegeheim-Eigenanteil-Rechner 2026

Beträge aus dem Heimvertrag eintragen. Der Rechner zeigt, was du je nach bisheriger Aufenthaltsdauer im Monat zahlst – und wie der Anteil mit der Zeit sinkt.

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Beispielwerte – echte Beträge aus dem Heimvertrag oder Kostenvoranschlag übernehmen.

Dein Eigenanteil pro Monat
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§ 43c SGB XI: Pflegebedürftige der Pflegegrade 2–5 in vollstationärer Pflege erhalten von der Pflegekasse einen Leistungszuschlag auf den Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen: 15 % in den ersten 12 Monaten, 30 % nach 12, 50 % nach 24 und 75 % nach 36 Monaten (angefangene Monate zählen). Für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten gilt er nicht. Seit 1. Juli 2026 zahlt die Pflegekasse den Zuschlag direkt an das Heim. Reicht das Geld nicht, hilft ggf. das Sozialamt (Hilfe zur Pflege). Schätzung, keine Beratung.

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Stand: Oktober 2026 · Grundlage: § 43c SGB XI (Leistungszuschlag 15/30/50/75 %, Zahlung an das Heim seit 1.7.2026), gesetze-im-internet.de, abgerufen 27.10.2026. Fehler gefunden? Melde ihn über das Formular unten – wir korrigieren bestätigte Fehler mit neuem Datum.

So funktioniert's

  1. EEE, Unterkunft/Verpflegung und Investitionskosten aus dem Heimvertrag übernehmen.
  2. Bisherige Monate im Pflegeheim eintragen.
  3. Monatsbetrag und die Tabelle für die späteren Stufen ablesen.

Häufige Fragen

Senkt der Zuschlag auch Unterkunft und Verpflegung?

Nein. Er gilt nur für den pflegebedingten Eigenanteil (EEE). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlst du voll.

Wann steigt der Leistungszuschlag?

Von 15 % im ersten Jahr auf 30 % nach 12 Monaten, 50 % nach 24 Monaten und 75 % nach 36 Monaten vollstationärer Pflege.

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