Teil des Themas: 💶 Steuern & Gehalt
Rechnung erstellen – mit GiroCode
Eigene Daten und Positionen eintragen – die Vorschau aktualisiert sich live. Mit GiroCode können Kunden im SEPA-Raum per Scan bezahlen. Danach als PDF speichern. Deine Daten bleiben in deinem Browser.
Deine Daten
Kunde
Positionen
Wenn du über diese Links kaufst, erhalten wir eine Provision – für dich ändert sich der Preis nicht.
🔒 Läuft komplett in deinem Browser – nichts wird hochgeladen. Deine Angaben werden nur als Entwurf im lokalen Speicher dieses Browsers gehalten.
Stand: Oktober 2026 · Grundlage: § 14 UStG (Pflichtangaben); EPC-QR-Code (GiroCode) Standard EPC069-12. Fehler gefunden? Melde ihn über das Formular unten – wir korrigieren bestätigte Fehler mit neuem Datum.
So funktioniert's
- Eigene Daten, Kunde, Rechnungsnummer und Datum eintragen.
- Positionen hinzufügen und Steuersatz oder Kleinunternehmer-Hinweis wählen.
- Auf „Als PDF speichern / drucken“ klicken und im Druckdialog „Als PDF speichern“ wählen.
Pflichtangaben auf einer Rechnung
Nach § 14 Abs. 4 UStG gehören auf jede Rechnung: Name und Anschrift von dir und deinem Kunden, deine Steuernummer oder USt-IdNr., das Ausstellungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, der Leistungszeitpunkt, das Entgelt aufgeschlüsselt nach Steuersätzen, der Steuersatz und Steuerbetrag – oder der Hinweis auf eine Steuerbefreiung wie § 19 UStG – sowie der Gesamtbetrag.
Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto reichen vereinfachte Angaben.
GiroCode: schneller bezahlt
Der GiroCode ist ein standardisierter QR-Code mit den Überweisungsdaten. Kunden scannen ihn in ihrer Banking-App, und Empfänger, IBAN, Betrag und Verwendungszweck sind schon ausgefüllt. Das spart Tippfehler und beschleunigt die Zahlung.
Häufige Fragen
Welche Pflichtangaben braucht eine Rechnung?
Nach § 14 Abs. 4 UStG: vollständiger Name und Anschrift von Leistendem und Empfänger, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, Leistungszeitpunkt, Nettobetrag, Steuersatz und -betrag (oder Hinweis auf die Steuerbefreiung) sowie der Bruttobetrag.
Ist das eine E-Rechnung?
Nein – ein PDF ist keine E-Rechnung im Sinne der B2B-Pflicht (XRechnung/ZUGFeRD). Seit 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können; die Pflicht zur Ausstellung kommt stufenweise (2027/2028), mit Ausnahmen z. B. für Kleinbetragsrechnungen und Kleinunternehmer.
Werden meine Daten gespeichert?
Nur in deinem eigenen Browser (lokaler Speicher) als Entwurf, damit du deine Daten nicht neu eintippen musst. An uns wird nichts gesendet.


