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Teil des Themas: 💶 Steuern & Gehalt

Abgeltungsteuer-Rechner

Kapitalertrag oder Gewinn eingeben und Anlageart wählen. Der Rechner berücksichtigt Sparerpauschbetrag, Teilfreistellung, 25 % Abgeltungsteuer, Soli und Kirchensteuer.

Kurz gesagt: Kapitalerträge werden mit 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag (zusammen 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer besteuert. 1.000 € pro Person und Jahr (2.000 € bei Zusammenveranlagung) bleiben über den Sparerpauschbetrag steuerfrei. Bei Aktien-ETFs sind nur 70 % des Gewinns steuerpflichtig – effektiv rund 18,5 %. (Stand: 10/2026)

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Steuer gesamt
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Abgeltungsteuer 25 % plus 5,5 % Soli (26,375 %); mit Kirchensteuer sinkt die Abgeltungsteuer leicht (24,51 % bei 8 %, 24,45 % bei 9 %). Sparerpauschbetrag 1.000 € pro Jahr (2.000 € bei Zusammenveranlagung). Verluste, Vorabpauschale und ausländische Quellensteuer sind nicht berücksichtigt. Keine Steuerberatung.

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Beispielrechnung

5.000 € Gewinn aus einem Aktien-ETF, 1.000 € Sparer-Pauschbetrag noch frei, ohne Kirchensteuer: 30 % Teilfreistellung, steuerpflichtig 2.500 €, Abgeltungsteuer 625 € + Soli 34,38 € = 659,38 € Steuer, netto 4.340,63 €.

Stand: Oktober 2026 · Grundlage: §§ 20, 32d, 43a EStG (Abgeltungsteuer 25 %, Sparer-Pauschbetrag 1.000 €); § 51a EStG (KiSt). Fehler gefunden? Melde ihn über das Formular unten – wir korrigieren bestätigte Fehler mit neuem Datum.

So funktioniert's

  1. Gewinn, Zinsen oder Dividenden eingeben.
  2. Anlageart wählen – Fonds erhalten eine Teilfreistellung.
  3. Eingeben, wie viel Sparerpauschbetrag in diesem Jahr noch frei ist, und Kirchensteuersatz wählen.

Häufige Fragen

Wie viel Steuer zahle ich auf ETF-Gewinne?

Bei Aktien-ETFs werden nur 70 % des Gewinns besteuert. Bei 26,375 % Steuer ergibt das effektiv etwa 18,5 % auf den Gewinn – vor dem Sparerpauschbetrag.

Was ist der Sparerpauschbetrag?

1.000 € Kapitalerträge pro Person und Jahr (2.000 € bei Zusammenveranlagung) sind steuerfrei. Mit einem Freistellungsauftrag bei der Bank wird dann keine Steuer einbehalten.

Kann ich Abgeltungsteuer zurückbekommen?

Ja, über die Steuererklärung (Anlage KAP) – etwa wenn der Sparerpauschbetrag nicht genutzt wurde oder dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt (Günstigerprüfung).

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