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Treppenrechner nach DIN 18065
Fertige Geschosshöhe und gewünschte Steigungshöhe eintragen. Der Rechner rundet auf ganze Stufen und wendet die Schrittmaßregel 2 Steigungen + 1 Auftritt ≈ 63 cm an.
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Stand: Oktober 2026 · Grundlage: DIN 18065 (Gebäudetreppen): Steigung/Auftritt, Schrittmaßregel 59–65 cm. Fehler gefunden? Melde ihn über das Formular unten – wir korrigieren bestätigte Fehler mit neuem Datum.
So funktioniert's
- Fertige Geschosshöhe messen (Oberkante Fertigfußboden bis Oberkante Fertigfußboden).
- Gewünschte Steigung eintragen – 17–18 cm gelten als bequem.
- Steigungen, Auftritt, Lauflänge und die DIN-Bereiche prüfen.
Häufige Fragen
Was ist die Schrittmaßregel?
2 × Steigung + Auftritt = 59 bis 65 cm, ideal etwa 63 cm (durchschnittliche Schrittlänge).
Wie viele Stufen bei 280 cm Geschosshöhe?
Bei etwa 17,5 cm Steigung: 16 Steigungen à 17,5 cm und 15 Auftritte à etwa 28 cm.
Wie hoch darf eine Stufe im Wohnhaus sein?
Für notwendige Treppen in Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen erlaubt die DIN 18065 bis 20 cm; 17–18 cm sind bequemer.


