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Teil des Themas: 💶 Steuern & Gehalt

Erbschaftsteuer-Rechner (Erbschaft & Schenkung)

Verwandtschaftsgrad, Erbschaft oder Schenkung und den Wert eingeben. Der Rechner berücksichtigt die Freibeträge (§§ 16, 17 ErbStG), die Steuerklasse und die Steuersätze nach § 19 ErbStG – inklusive Härteausgleich knapp über einer Stufengrenze.

Kurz gesagt: Steuerfrei erben Ehegatten 500.000 € (plus bis zu 256.000 € Versorgungsfreibetrag), Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Eltern und Großeltern 100.000 € und alle anderen 20.000 €. Erst der Betrag darüber wird nach Steuerklasse und Wert besteuert. Die Freibeträge gelten alle 10 Jahre neu. (Stand: 10/2026)

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Erbschaft-/Schenkungsteuer
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Rechtsstand 2026 für in Deutschland ansässige Personen: Freibeträge § 16 ErbStG (Ehegatte 500.000 €, Kind 400.000 €, Enkel 200.000 €, übrige Steuerklasse I 100.000 €, Steuerklasse II/III 20.000 €), Versorgungsfreibetrag § 17 bei Erbschaften, Hausrat § 13 (Steuerklasse I 41.000 € + 12.000 € andere Gegenstände, II/III 12.000 €). Schenkungen derselben Person innerhalb von 10 Jahren werden zusammengerechnet. Nicht berücksichtigt: Familienheim, Betriebsvermögen-Verschonung, Immobilienbewertung, Schulden und Erbfallkosten (Pauschale 15.000 €). Keine Steuerberatung.

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Stand: Oktober 2026 · Grundlage: §§ 15, 16, 19 ErbStG (Härteausgleich § 19 Abs. 3). Fehler gefunden? Melde ihn über das Formular unten – wir korrigieren bestätigte Fehler mit neuem Datum.

So funktioniert's

  1. Erbschaft oder Schenkung und dein Verhältnis zum Erblasser bzw. Schenker wählen.
  2. Wert des Vermögens eingeben (nach Abzug von Schulden).
  3. Steuerklasse, Freibeträge und Steuer ablesen – mit effektivem Steuersatz.

Häufige Fragen

Wie viel kann man steuerfrei erben?

Ehegatten 500.000 € (plus bis zu 256.000 € Versorgungsfreibetrag), Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Eltern und Großeltern beim Erbe 100.000 €, alle anderen 20.000 €.

Werden Schenkung und Erbschaft gleich besteuert?

Weitgehend ja – gleiche Freibeträge und Steuersätze. Unterschiede: Eltern fallen bei Schenkungen in Steuerklasse II, und den Versorgungsfreibetrag gibt es nur beim Erbe. Die Freibeträge gelten alle 10 Jahre neu.

Was ist der Härteausgleich?

Knapp über einer Stufengrenze würde der höhere Steuersatz auf den gesamten Erwerb gelten. § 19 Abs. 3 ErbStG begrenzt die Mehrsteuer auf die Hälfte (Steuersätze bis 30 %) bzw. drei Viertel (über 30 %) des Betrags über der Grenze.

Ist das Elternhaus steuerfrei?

Das selbst genutzte Familienheim kann für Ehegatten und – bis 200 m² Wohnfläche – für Kinder steuerfrei sein, wenn es zehn Jahre selbst bewohnt wird. Das berücksichtigt der Rechner nicht.

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