Teil des Themas: 💶 Steuern & Gehalt
Einkommensteuerrechner 2026
Gib dein zu versteuerndes Einkommen für 2026 ein. Der Rechner wendet den Einkommensteuertarif 2026, das Ehegattensplitting, den Soli und die Kirchensteuer an.
⏳ Steuererklärung 2022: Freiwillige Abgabe nur noch bis 31.12.2026 – danach ist die Erstattung für 2022 verloren. Erstattung schätzen →
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Beispielrechnung
50.000 € zu versteuerndes Einkommen, Einzelveranlagung, ohne Kirchensteuer: 10.548 € Einkommensteuer, kein Solidaritätszuschlag. Durchschnittssteuersatz 21,1 %, Grenzsteuersatz 35,0 %.
Stand: Oktober 2026 · Grundlage: § 32a EStG (Tarif 2026); Solidaritätszuschlaggesetz; KiSt-Sätze der Länder. Fehler gefunden? Melde ihn über das Formular unten – wir korrigieren bestätigte Fehler mit neuem Datum.
So funktioniert's
- Zu versteuerndes Einkommen eingeben – steht im letzten Steuerbescheid oder grob: Bruttoeinkommen minus Abzüge.
- Einzel- oder Zusammenveranlagung und Kirchensteuersatz wählen.
- Einkommensteuer, Soli, Kirchensteuer sowie Durchschnitts- und Grenzsteuersatz ablesen.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Durchschnitts- und Grenzsteuersatz?
Der Durchschnittssteuersatz ist die gesamte Steuer geteilt durch das Einkommen. Der Grenzsteuersatz ist die Steuer auf den nächsten verdienten Euro – wichtig für Gehaltserhöhungen, Boni und Abzüge.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
12.348 € pro Person. Bis zu diesem Betrag ist das Einkommen steuerfrei; bei Zusammenveranlagung verdoppelt er sich.
Wer zahlt noch Solidaritätszuschlag?
Seit 2021 nur noch Gutverdiener: 2026 fällt er erst an, wenn die Einkommensteuer 20.350 € (Einzel) bzw. 40.700 € (zusammen) übersteigt – mit gleitendem Übergang.


